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Zusammenfassung des 1.BAUVERSTAND-Gesprächs zum Thema:

Kohlenmonoxid  – die unsichtbare Gefahr in Wohnräumen

Allgemeines:

Moderne Baumethoden gewährleisten immer bessere Isolierung, Fenster, Aussentüren, etc. und somit dichtere Gebäudehüllen. Was hinsichtlich der Heizkosten(ersparnis) wünschenswert ist, kann jedoch zu einem ernsten Problem werden, wenn beim Heizvorgang zu wenig Verbrennungsluft vorhanden ist: Feuerstätten, die den Sauerstoff für den Verbrennungsprozess über den Aufstellungsraum beziehen, brauchen ein ausreichendes Maß an frisch nachströmender Luft.

Ist zu wenig Verbrennungsluft vorhanden, kommt es zu einer unvollständigen Verbrennung. Bei diesem Vorgang entsteht das farb-, geruch- und geschmackslose Gas Kohlenmonoxid (CO).

Kohlenmonoxid ist ein gefährliches Atemgift!

 

Schon kleine Mengen Kohlenmonoxid in der Atemluft können schwerste Vergiftungen des Körpers auslösen.

Sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung ist deshalb Vorsicht geboten – jede Tätigkeit bedarf genauester Schnittstellen-Planung und bereichsübergreifender Organisation.

Im Folgenden informieren die Expertinnen und Experten von BAUVERSTAND sowohl gewerkespezifisch als auch gewerkeübergreifend über jene Punkte, die man als Bauherrin und Bauherr dringend wissen und beachten muss.

I.    Holz:

Öfen sind Kohlenmonoxid- und Kohlendioxidproduzenten – durch die Verbrennung ihres Brennguts werden diese Gase im Wohnraum erzeugt.

Holz brennt nicht geruchsneutral und somit hinsichtlich der Bildung von Atemgift relativ gefahrlos. Falls es tatsächlich zu Gasbildung kommen sollte, kann man es in der Verbrennungsphase noch riechen, also sofort wahrnehmen. Seit 2015 sind außerdem Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen Pflicht, die im Fall von Gasaustritt mittels Signalton warnen.

Wenn jedoch das Feuer ausgeht (nach der Entgasungs- und Entflammungsphase sowie nach der Verbrennung) und die Glutphase eintritt, dann ist Vorsicht geboten.

Dies ist spätestens beim händischen Absperren bzw. – bei automatisch gesteuerten Öfen – beim Zufahren der Zuluftklappe der Fall, wenn keine Frischluft mehr zugeführt wird.

Zu diesem Zeitpunkt steigt die Kohlenmonoxid-Konzentration, weil die Verbrennung unvollständig wird und das geruchlose Gas nur dann abströmen kann, wenn eine gewisse Zirkulation vorhanden ist.

Der Rauchfang wirkt als Motor und hat die meiste Power, wenn die Zuluftklappe geschlossen ist. Dies wäre an und für sich positiv für die Ausblasung des Kohlenmonoxids. (Die unten angebrachte Klappe mit doppelter Gummilippendichtung ist geschlossen, das obere Rauchfangende ist offen, somit sollte eigentlich ab- und nicht zuströmen.)

Wenn es aber zu einer Situation kommt, in der ein Unterdruck im Raum entsteht, dann strömt CO in den Raum. Dies kann z.B. durch einen Abluftventilator in der Küche geschehen, der auf höchster Stufe läuft und dabei einen Unterdruck erzeugt, der größer ist als die Kraft des Rauchfangs.

Kein Ofenbauer kann die Heizvorrichtung 100%ig dicht anschließen. Wenn nun noch durch abluftführende Systeme (z.B. Lüfter, WRL, Badezimmer- oder WC-Ventilator, Dunstabzugshaube u.ä.) starke Unterdrucke entstehen, kann das gefährliche Gas über den Ofenanschluss ins Zimmer gelangen. Dann kann es rasch zu ernsten Problemen für den menschlichen Organismus kommen.

Abhilfe kann hier ein Wohnraumlüftungsgerät mit Differenzdruckmesser schaffen. Dieser ist direkt im Gerät eingebaut und misst, ob ein Unter- oder Überdruck zur Außenluft besteht. Je nach Situation kann eingestellt werden, ob man mehr Zuluft zuführen oder Abluft abführen muss.

Parallel dazu muss man immer die Gebäudehülle, also die Dichte des Gebäudes, bedenken: Sind die Wände luftdicht vom Putz umschlossen? Hat der Zimmerer Dichtbänder geklebt? Hat der Fensterbauer die Fenster gemäß den entsprechenden ÖNORMen eingebaut? Wurden die Dosen vom Elektriker abgedichtet? Außerdem wird jeder gute Installateur seine Warn- und Hinweispflicht wahrnehmen und darauf aufmerksam machen, die Frischluftansaugung in ausreichender Dimension bei der Planung nicht zu vergessen.

All diese Berührungspunkte zwischen Ofenbauer, Elektriker, Baumeister, Fensterbauer, Zimmerer und Installateur müssen sorgfältig bedacht werden.

Kamine sind immer so zu planen, dass sie eine externe Zuluftführung haben!


II.    Gas:

Gasgeräte, die ihre Verbrennungsluft aus der Umgebung aufnehmen (Bauart B1), benötigen eine gewisse Luftzirkulation. Wenn ein Raum zu gut abgedichtet ist (z.B. eine Altbau-Sanierung mit Anbringung einer Außendämmung und Fenstertausch), kann es zu Fehlfunktionen der Anlage und in weiterer Folge zu gesundheitsgefährdenden Abgaskonzentrationen kommen.

Bei defekten Gasthermen und Durchlauferhitzern kann es, vor allem, wenn es sehr heiß ist, zu Abgasrückstauproblemen kommen. Der natürliche Zug im Fang funktioniert dann kaum oder gar nicht, wodurch die Kohlenmonoxid-Konzentration in der Raumluft steigt.

Daher: Speziell nach einer Sanierung oder bei älteren Geräten ist ein Gassicherheits-Check mit Verbrennungsluftmessung G12 wichtig.

Das NÖ Gassicherheitsgesetz schreibt den Nachweis der ordnungsgemäßen Verbrennungsluftzuführung vor. Gemäß ÖVGW-Richtlinie G12 ist jede Betreiberin / jeder Betreiber eines raumluftabhängigen Gasgeräts der Bauart B1 verpflichtet, die ordnungsgemäße Verbrennungsluftzuführung nachzuweisen.

Im Zuge des Gassicherheits-Checks ist bei raumluftabhängigen Anlagen alle 12 Jahre auch eine Verbrennungsluftmessung nötig.
Seit 26.09.2015 gilt als neue Regelung: nur noch Brennwerttechnik!

Sicher ist: CO-Vergiftungen, wie sie im Hochsommer durch defekte Thermen häufig vorkommen, sind mit Brennwertgeräten kaum noch möglich. Diese Geräte arbeiten raumluftunabhängig, das heißt, sie entnehmen die Verbrennungsluft nicht dem Raum, in dem sie in Betrieb sind.
Lagerbestände an raumluftabhängigen Gasthermen dürfen derzeit noch installiert werden. Heizwertgeräte, die beim Installateur auf Lager liegen, können weiterhin installiert werden, Reparaturen am Bestand dürfen ebenfalls durchgeführt werden. Hersteller müssen diese Geräte jedoch kennzeichnen – es muss klar ersichtlich sein, dass das Gerät die Verbrennungsluft unmittelbar aus dem Aufstellungsraum bezieht. Außerdem muss es mit einer Strömungssicherung ausgestattet sein. Jeder gute Installateur wird seine Kundinnen und Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Heizwerttechnik nicht dem Stand der Technik entspricht und auch zu einem höheren Energieverbrauch und höheren Betriebskosten führt.

Bei Gasthermen-Heizungen ist der Nachweis von ausreichender Verbrennungsluft verpflichtend!


Fazit:

Jeder gute Professionist, sei es Elektriker, Baumeister, Tischler, Fensterbauer, Zimmerer oder Installateur, ist sich der Thematik der Kohlenmonoxid-Gefahr in Wohnräumen bewusst und wird nötigenfalls seine Prüf- und Warnpflicht wahrnehmen. Das Zusammenspiel zwischen den Professionisten ist unumgänglich.

Besondere Aufmerksamkeit ist nötig, wenn im Zuge eines Umbaus oder einer Sanierung auf Etappen etwas verändert wird, oder von Bauherrin oder Bauherrn Eigenleistungen erbracht werden, welche die Gefahr einer möglichen Unterdruck-Situation bergen könnten.

Wenn vor einem Umbau oder einer Sanierung ein Gassicherheits-Check mit Verbrennungsluftmessung durchgeführt und für positiv befunden wurde, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch weitere Veränderungen vorgenommen werden (z.B. Einbau einer neuen Küche oder neuer Fenster, Dämmung der Fassade u.ä.), ist der Befund obsolet und muss nach Fertigstellung aller Arbeiten neu gemacht werden.

Wenn sich im Zuge der Verbrennungsluftmessung herausstellt, dass Grenzwerte nicht eingehalten werden, muss man für Frischluftzufuhr in den Raum sorgen.

Es empfiehlt sich, alle nötigen Maßnahmen mit einem Baumeister oder Bauphysiker zu besprechen, damit bei der Herstellung von Bauteilöffnungen für die Sauerstoffnachströmung nicht unabsichtlich Wärmebrücken und in weiterer Folge Kondensations- oder Schallprobleme entstehen.

Beim BAUVERSTAND sind alle Expertinnen und Experten zu diesem Thema geschult.


Achtung ist außerdem außerhalb von Wohnräumen geboten:

In allen stehenden Räumen oder Behältern im Erdreich (ab einer Größe von 1 m3), die man für Wartungszwecke betreten muss, wie z.B. Putzschächte, Fäkalsammelstellen, Regenwasserzisternen, Brunnen, Wasserableseschächte, kann bspw. durch Risse in der Erdmasse die Gefahr von CO-Gasen bestehen.

Elektronische Messgeräte mit Warnanzeigen oder eine hinabgelassene Kerze zeigen, ob ein Schacht luftleer ist oder aber sicher.

Wir beraten Sie gerne!


 

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